Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Prima Transport

Stand: Oktober 2026

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Prima Transport, insbesondere für Umzüge, Transporte, Reinigungen, Entsorgungen, Räumungen und Lagerungen.

Mit der Annahme einer Offerte oder der Buchung einer Dienstleistung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten von Prima Transport sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder auf andere nachweisbare Weise bestätigt.

Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die nach der Bestätigung vereinbart werden, können separat verrechnet werden.

  1. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Sofern nicht anders angegeben, richten sich die Preise nach dem vereinbarten Leistungsumfang.

Zusätzlicher Aufwand, der bei der Offertstellung nicht bekannt oder nicht ersichtlich war, kann zusätzlich verrechnet werden. Dazu gehören insbesondere:

  • zusätzliche Möbel oder Gegenstände
  • längere Tragewege
  • fehlende oder nicht nutzbare Liftanlagen
  • zusätzliche Stockwerke
  • Wartezeiten
  • erschwerte Zufahrts- oder Parksituationen
  • zusätzliche Verpackungsarbeiten
  • nicht angekündigte Demontage- oder Montagearbeiten
  • zusätzliche Entsorgungsmengen

Allfällige Mehrkosten werden nach Möglichkeit vorgängig mit dem Kunden besprochen.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist gemäss den in der Offerte oder Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen fällig.

Prima Transport kann bei grösseren Aufträgen eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen.

Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren sowie gesetzlich zulässige Verzugszinsen verrechnet werden.

  1. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags wichtigen Informationen vollständig und korrekt anzugeben.

Insbesondere muss der Kunde auf folgende Umstände hinweisen:

  • besonders schwere oder empfindliche Gegenstände
  • Klaviere, Tresore oder ähnliche Spezialtransporte
  • enge Treppenhäuser oder schwierige Zugänge
  • fehlende Liftmöglichkeiten
  • notwendige Halte- oder Parkbewilligungen
  • gefährliche oder gesetzlich speziell geregelte Güter

Der Kunde sorgt dafür, dass die vereinbarten Räumlichkeiten und Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

  1. Umzug und Transport

Prima Transport führt Umzüge und Transporte mit der erforderlichen Sorgfalt durch.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, persönliche Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente und andere besonders wertvolle Gegenstände selbst zu transportieren, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Schränke, Schubladen und andere Möbelstücke müssen vor dem Transport geleert werden, sofern keine andere Vereinbarung besteht.

  1. Haftung

Prima Transport haftet für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Bei bereits beschädigten, instabilen oder unsachgemäss verpackten Gegenständen kann die Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Für Schäden, die aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden entstehen, übernimmt Prima Transport keine Haftung.

Offensichtliche Schäden sind möglichst unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zu melden. Andere Schäden sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  1. Reinigung

Der genaue Umfang der Reinigungsarbeiten richtet sich nach der vereinbarten Offerte.

Eine Abnahmegarantie gilt nur, wenn diese ausdrücklich in der Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbart wurde.

Falls bei einer Wohnungsabgabe trotz ordnungsgemäss ausgeführter Endreinigung Nachbesserungen erforderlich sind, führt Prima Transport diese im Rahmen der vereinbarten Abnahmegarantie durch.

Nicht eingeschlossen sind Arbeiten, die aufgrund von Schäden, starker Verkalkung, Schimmel, baulichen Mängeln oder aussergewöhnlicher Verschmutzung entstehen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

  1. Entsorgung und Räumung

Prima Transport entsorgt Gegenstände gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den verfügbaren Entsorgungsmöglichkeiten.

Sonderabfälle, gefährliche Stoffe, Chemikalien oder andere speziell geregelte Materialien müssen vor Auftragserteilung angegeben werden.

Nicht angekündigte Sonderabfälle können abgelehnt oder separat verrechnet werden.

  1. Lagerung

Bei Lageraufträgen dürfen keine gefährlichen, explosiven, leicht entzündlichen, illegalen, verderblichen oder anderweitig ungeeigneten Gegenstände eingelagert werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Prima Transport über besonders wertvolle oder empfindliche Lagergüter vor der Einlagerung zu informieren.

Die Lagerdauer, Kündigungsfrist, Zugangsmöglichkeiten und Preise richten sich nach der individuellen Vereinbarung beziehungsweise der Offerte.

  1. Termine und Verspätungen

Prima Transport bemüht sich, vereinbarte Termine zuverlässig einzuhalten.

Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Verkehrsbehinderungen, Unfällen, extremen Wetterbedingungen, Krankheit oder höherer Gewalt kann es zu Verzögerungen kommen.

In solchen Fällen wird der Kunde so schnell wie möglich informiert.

  1. Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung oder Terminverschiebung muss möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Bei kurzfristigen Stornierungen behält sich Prima Transport das Recht vor, bereits entstandene Kosten sowie einen angemessenen Teil des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

Die genauen Stornierungsbedingungen können zusätzlich in der jeweiligen Offerte festgelegt werden.

  1. Änderungen des Auftrags

Wünscht der Kunde während der Durchführung zusätzliche Leistungen, können diese zusätzlich verrechnet werden.

Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu einer Anpassung des ursprünglichen Preises führen.

  1. Fotos und Dokumentation

Prima Transport kann zur Dokumentation des Zustands von Gegenständen, Räumen oder Transportwegen vor oder während der Arbeiten Fotos erstellen.

Diese Aufnahmen dienen ausschliesslich der Auftragsabwicklung und Dokumentation und werden nicht ohne Zustimmung des Kunden zu Werbezwecken verwendet.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.

  1. Beanstandungen

Beanstandungen sind Prima Transport möglichst rasch mitzuteilen.

Prima Transport erhält die Möglichkeit, berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.

  1. Höhere Gewalt

Prima Transport haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Leistungen aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Unternehmens liegen.

Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterbedingungen, behördliche Massnahmen, Verkehrssperrungen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Prima Transport.

Prima Transport
Bahnhofstrasse 37
8001 Zürich
Schweiz

E-Mail: info@primatransport.ch
Telefon: 044 593 04 44